Foto: energie-facbberater.de
Ein Energieausweis zeigt schwarz auf weiß, wie es um die Energieeffizienz eines Hauses bestellt ist.
Nach GEG 2020 müssen alle Haus- und Wohnungseigentümer bei Vermietung oder Verkauf einen Energieausweis vorlegen.
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Als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses müssen Sie früher oder später Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten vornehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in eine energetische Sanierung zu investieren. Der bedarfsorientierte Energieausweis (auch Bedarfsausweis genannt) ist die ...
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verpflichtet den Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung beziehungsweise beim Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Wir erklären, was dabei zu beachten ist.
Den Energieausweis gibt es laut Energieeinsparverordnung (EnEV) in zwei verschiedenen Varianten: Als Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Doch wann muss welcher Energieausweis ausgestellt werden? Oder dürfen Hausbesitzer wählen? Das hängt vom Baujahr ab und von der Größe des Hauses.
Laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) dürfen Mieter und Käufer einer Immobilie schon bei der ersten Besichtigung den Energieausweis einsehen. Er dient der Information des künftigen Bewohners und erlaubt Rückschlüsse auf den Zustand der Immobilie sowie die Höhe der Nebenkosten. Nach ...
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht genaue Vorgaben zur Sanierung von Altbauten und zum Energieausweis, aber es gibt auch Ausnahmen: für Fassaden mit Sichtfachwerk oder Häuser, die unter Denkmalschutz stehen. Diese müssen bei einer Sanierung nicht die Vorgaben der EnEV erfüllen, benötigen ...
Als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses müssen Sie früher oder später Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten vornehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in eine energetische Sanierung zu investieren. Der bedarfsorientierte Energieausweis (auch Bedarfsausweis genannt) ist die ...
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verpflichtet den Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung beziehungsweise beim Verkauf einen Energieausweis vorzulegen. Wir erklären, was dabei zu beachten ist.
Den Energieausweis gibt es laut Energieeinsparverordnung (EnEV) in zwei verschiedenen Varianten: Als Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Doch wann muss welcher Energieausweis ausgestellt werden? Oder dürfen Hausbesitzer wählen? Das hängt vom Baujahr ab und von der Größe des Hauses.
Laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) dürfen Mieter und Käufer einer Immobilie schon bei der ersten Besichtigung den Energieausweis einsehen. Er dient der Information des künftigen Bewohners und erlaubt Rückschlüsse auf den Zustand der Immobilie sowie die Höhe der Nebenkosten. Nach ...
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) macht genaue Vorgaben zur Sanierung von Altbauten und zum Energieausweis, aber es gibt auch Ausnahmen: für Fassaden mit Sichtfachwerk oder Häuser, die unter Denkmalschutz stehen. Diese müssen bei einer Sanierung nicht die Vorgaben der EnEV erfüllen, benötigen ...
Handelt es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als vier Wohneinheiten, das zwischenzeitlich nicht auf den Stand der ...
Antwort lesen »Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die Pflicht zum Ausstellen von Energieausweisen. Es gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die unter ...
Antwort lesen »Nach § 16 Absatz 5 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gilt die Energieausweispflicht bei Baudenkmälern nicht. Nach § ...
Antwort lesen »Als neutrale Online-Plattform stellen wir selbst leider keine Energieausweise aus. Empfehlen können wir Ihnen daher die ...
Antwort lesen »Verkäufer sind in der Regel nur dann von der Energieausweis-Pflicht befreit, wenn es sich um ein kleines Gebäude (weniger als 50 m²), ein ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind alle vorhandenen Heizungsarten im Energieausweis anzugeben. Für ein Gebäude ist außerdem immer ein Ausweis zu erstellen ...
Antwort lesen »Entscheidend ist in Ihrem Fall das Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige. Musste beim Bau bereits die Wärmeschutzverordnung von 1977 ...
Antwort lesen »Ausgehend von der Anzahl der Wohnungen und dem Baujahr des Gebäudes ist ein ausführlicher Energiebedarfsausweis Pflicht. Dieser muss ...
Antwort lesen »Die EnEV gilt nach § 1 nur für Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Verkaufen Sie das Haus ohne ...
Antwort lesen »Welcher Energieausweis zu erstellen ist, hängt vom Baujahr, der Größe und dem energetischen Zustand Ihres Hauses ab. Ein Bedarfsausweis ist ...
Antwort lesen »Nach § 16 Abs. 5 der aktuell gültigen EnEV sind Baudenkmäler von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen. Da wir Ihre Gebäude und die ...
Antwort lesen »Ja. EnEV und Energieausweis-Pflicht gelten für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Bei einer ...
Antwort lesen »Die EnEV gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Ausgenommen sind unter anderem ...
Antwort lesen »Nach § 16 der EnEV verlieren Energieausweise erst dann ihre Gültigkeit, wenn durch Änderungen an der Gebäudehülle Berechnungen nach § 9 ...
Antwort lesen »Ein Energieverbrauchsausweis auf Basis der tatsächlichen Verbrauchswerte ist nur zulässig, wenn Ihr Haus bereits die Anforderungen der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lässt sich die Wärmerückgewinnung einer Lüftungsanlage bei der EnEV-Berechnung berücksichtigen. Die Technik sorgt für ...
Antwort lesen »Geht es um Energieausweise im Neubau, regeln die Durchführungsverordnungen der Länder, wer diese ausstellen darf. In der Regel sind das ...
Antwort lesen »Energieausweise sind grundsätzlich für gesamte Gebäude zu erstellen. Hat ein Haus einen Wohn- und einen Nichtwohnbereich, gilt der Ausweis ...
Antwort lesen »Die EnEV regelt in §21, wer Energieausweise ausstellen darf. Zugelassen sind dabei Hochschulabsolventen, Handwerksmeister oder staatlich ...
Antwort lesen »Verkaufen Sie das Haus als unbeheizte Immobilie, ist vermutlich kein Energieausweis nötig. Denn die EnEV greift nur bei Gebäuden, die unter ...
Antwort lesen »Nach §1 Absatz 2 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung gelten die Anforderungen nur für Gebäude, die unter Einsatz von Energie ...
Antwort lesen »Ein Energieausweis ist immer dann nötig, wenn eine Immobilie neu gebaut, verkauft, vermietet oder verpachtet wird (§ 16, EnEV). Bei ...
Antwort lesen »Ist in Ihrem Fall ein einfacher verbrauchsbasierender Energieausweis (Verbrauchsausweis) zulässig, können Sie die gemessenen Daten zum ...
Antwort lesen »Laut § 16 Abschnitt 2 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist ein Energieausweis immer auszustellen, wenn ein mit ...
Antwort lesen »Einen Energieausweis können Sie über unser Online-Tool "Energieausweis bestellen" anfordern. Grundlage für die Ausstellung ist dabei der ...
Antwort lesen »Das stimmt. Der § 5 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung bezieht sich jedoch nur auf neu zu errichtende Gebäude. Hier dürfen Sie ...
Antwort lesen »Nach Absatz 5 § 16 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung müssen Sie bei einem Baudenkmal keinen Energieausweis erstellen lassen. ...
Antwort lesen »Alternativ zum Verbrauchsausweis, der wie Sie geschrieben haben auf den Daten der letzten drei Abrechnungsjahre basiert, können Sie immer ...
Antwort lesen »Der Ensembleschutz stellt in der Regel die Fassade mehrerer Häuser unter Denkmalschutz. Hausbesitzer dürfen dann zwar die Innenräume, nicht ...
Antwort lesen »Einen Energieausweis können Sie über unser Tool "Energieausweis bestellen" ganz einfach online bestellen. Welche Art Sie benötigen, hängt ...
Antwort lesen »Nach §22 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung sind zwei Energieausweise zu erstellen, wenn sich Teile eines Wohngebäudes in ihrer ...
Antwort lesen »Generell liegen Sie mit Ihrer Vermutung richtig: Eine Wärmepumpe ist nicht die einzige Möglichkeit, die Anforderungen der ...
Antwort lesen »Nach § 16 Absatz 5 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind denkmalgeschützte Gebäude von der Energieausweispflicht ...
Antwort lesen »Welcher Energieausweis in Ihrem Fall nötig ist, hängt vom Datum des Bauantrags und von eventuell durchgeführten Sanierungsmaßnahmen ab. ...
Antwort lesen »Die Energieeinsparverordnung und die Energieausweispflicht gelten generell für alle beheizten oder gekühlten Gebäude. Ausgenommen sind ...
Antwort lesen »Einen Energieausweis benötigen Sie immer dann, wenn Sie ein Haus verkaufen oder vermieten möchten. Die nötigen Angaben müssen dabei bereits ...
Antwort lesen »Generell ist bei dem Verkauf eines alten Hauses mit weniger als vier Wohnungen ein Bedarfsausweis zu erstellen. Dabei untersucht ein ...
Antwort lesen »Nach § 17 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung können Sie für das Gewerbeobjekt einen Energieausweis auf Basis des Verbrauchs ...
Antwort lesen »Nach § 22 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung sind gemischt genutzte Gebäude einzeln zu betrachten, wenn sich Teile eines ...
Antwort lesen »Ja, sie benötigen für den Verkauf einen Energieausweis. Und zwar ist in Ihrem Fall beim Baujahr 1911 ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. ...
Antwort lesen »Nach § 16 Absatz 4 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) muss für Baudenkmäler kein Energieausweis erstellt werden. Das ...
Antwort lesen »Wann ein Energieausweis zu erstellen ist, wird im § 16 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung geregelt. Hier gilt, dass der Ausweis ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung handelt es sich in Ihrem Fall um eine Einzelfallentscheidung. ...
Antwort lesen »Nach § 16 Abschnitt 5 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung sind kleine Gebäude (Häuser mit einer beheizten Fläche von nicht mehr ...
Antwort lesen »Die Ergebnisse eines Bedarfs-Energieausweises entstehen nach einer individuellen Berechnung, in die bauphysikalische und anlagentechnische ...
Antwort lesen »Die Ausgaben für den Energieausweis können nach § 35a EStG im Privatbereich nicht von der Steuer abgesetzt werden. Als Vermieter können sie ...
Antwort lesen »Leider können wir Ihnen an dieser Stelle keine genauen Angaben geben. Grund dafür ist, dass wir das geplante Gebäude nicht kennen und sich ...
Antwort lesen »Während der Energieausweis in älteren Ausgaben der Energieeinsparverordnung bei Vermietung oder Verkauf auf Verlangen vorzulegen war, gibt ...
Antwort lesen »Nach § 17 Abschnitt 2 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung muss ein Ausweis nach dem Bedarf ausgestellt werden, wenn das Haus ...
Antwort lesen »Energieausweise unterscheidet man nach dem Verbrauch und dem Bedarf. Die Werte des verbrauchsgebundenen Energieausweises entstammen dabei ...
Antwort lesen »Ein Energieausweis muss nach § 16 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung 2014 - verkündet am 21. November 2013 - immer dann erstellt ...
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