Vor lauter Regeln weiß man manchmal nicht, was nötig ist und was nicht. Gerade habe ich versucht eine klare Info zu bekommen und bin dabei auf Ihre Seite aufmerksam geworden.
Meine Frage:
1. Ist bei einem älteren Fachwerkhaus mit verblendeter Fassade aus dem Jahr 1847 (Gebäude steht innerhalb einer Gesamtanlage) ein Energieausweis erforderlich?
2. Laut Ihrer Beschreibung "für Fassaden mit Sichtfachwerk oder Häuser, die unter Denkmalschutz stehen [...]" könnte man denken, dass bei Fachwerk-Fassaden kein Energieausweis erforderlich ist. Stimmt das oder habe ich das falsch interpretiert?
Nach § 16 Abschnitt 5 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung sind kleine Gebäude (Häuser mit einer beheizten Fläche von nicht mehr als 50 m²) sowie unter Denkmalschutz stehende Gebäude von der Energieausweispflicht ausgenommen.
Steht Ihr Haus nicht unter Denkmalschutz, muss der Energieausweis im Falle einer Vermietung oder eines Verkaufs bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden. Die Ergebnisse sind außerdem auch in kommerziellen Anzeigen zu veröffentlichen.
Welcher Energieausweis wann benötigt wird, erklärt Matthias Dörr im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?"