Wie oder wo kann ich erfragen, ob mein Vermieter/Hausbesitzer den Heizkostenzuschuss beantragt hat? Es gibt hier sehr viele Differenzen und ich würde diesen gern nach gehen.
Eine Antwort bekommen Sie dabei vermutlich nur von der Hausverwaltung oder vom Vermieter selbst. Eigentlich sollten Sie eine Information oder eine Rückzahlung bekommen. Alternativ kann der Zuschuss auch in der nächsten Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden.
Wichtig zu wissen ist, dass der Antragszeitraum bereits abgelaufen ist. Hat der Vermieter den Zuschuss nicht beantragt und sie haben dadurch höhere Kosten, können Sie aller Voraussicht nach eine Entschädigung verlangen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 6 im Merkblatt zu Härtefallhilfen für Privathaushalte des BMWK.