Ich bin durch einen Zeitungsartikel auf das neue Gesetz zum Hochwasserschutz aufmerksam geworden. Dieses sieht ja das Verbot von Ölheizungen und die Sanierung von bestehenden Ölheizungen vor. Mein Problem ist, dass ich eine alte Ölheizung nutze und auch in einem Gebiet wohne, welches in der Vergangenheit bereits von Hochwasser betroffen war. Können Sie mir sagen, nach welchen Anforderungen meine Heizung jetzt saniert werden muss? Oder lohnt es sich, über eine Alternative zu Öl nachzudenken?
Auch wenn das Gesetz im kommenden Jahr in Kraft tritt, können Sie Ihre Ölheizung weiter verwenden. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Tankanlage hochwassersicher nachrüsten. Dabei haben Sie die Möglichkeit den Aufstellraum gegen eindringendes Wasser oder den Öltank vor auslaufendem Heizöl zu schützen. Dabei wird generell eine Nachholfrist von 5 Jahren gelten.
Die wichtigsten Informationen finden Sie auch im Beitrag "Hochwasserschutzgesetz: Ölheizung weiter erlaubt".