Wir haben einen BAFA-Antrag für den Fensteraustausch gestellt, dieser wurde auch genehmigt und nun warten wir auf die Förderung! Nach 8 Monaten kam nun die Ablehnung aufgrund des U-Wertes, der laut BAFA bei 1,0 liegt, statt bei den geforderten 0,95! Unser Energieberater, welcher alles ausgefüllt hat, bestätigte auch in den BAFA-Unterlagen, welche er einreichen muss, dass die 0,95 eingehalten wurden! Was können wir jetzt tun? Bzw. bei wem liegt nun der Fehler?
Vergewissern Sie sich, dass der Uw-Wert der kompletten Fenster bei den geforderten 0,95 W/m²K liegt. Manchmal kommt es hier zu Verwechslungen mit dem Ug-Wert, der nur das Glas betrifft. Stimmen die Angaben in den Unterlagen des Energieberaters sowie in der Rechnung des Lieferanten/Fachhandwerkers, handelt es sich unter Umständen um einen Fehler und Sie können Widerspruch einlegen.
Sind die Angaben falsch bzw. ist der U-Wert der Fenster laut Rechnung tatsächlich zu hoch, ist zu prüfen, ob der Energieberater für den Fehler verantwortlich ist und ob Sie hier Ansprüche stellen können. Dazu empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Energieberater bzw. zu einem Experten für Bau- und Vertragsrecht, wenn Sie sonst keine Einigung finden.