Wir haben ein altes Haus gekauft, welches wir nun sanieren wollen. Können wir bereits mit dem Abriss von Bad, Klo, Fußböden und Decken beginnen, bevor der Energieberater die Anträge bei der KFW eingereicht hat? Da für diese Arbeiten ja keine Kosten von Handwerkern anfallen.
Ja, das ist vermutlich möglich. Wichtig ist, dass Sie für die Maßnahmen und Kosten, für die Sie Fördermittel beauftragen, noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben. Damit sollten Sie bis zum Erhalt des Bewilligungsbescheids warten. Auf eigenes Risiko können Sie aber auch schon nach dem Einreichen der Antragsunterlagen mit den Maßnahmen beginnen.
Der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen über die zu fördernden Bauleistungen vor Antragstellung stellt hingegen den Vorhabenbeginn dar und steht grundsätzlich einer Förderung entgegen. Einzige Ausnahme: Eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Liefer- und Leistungsverträgen verhindert den Eintritt eines förderschädlichen Vorhabenbeginns im Hinblick auf die Gewährung der Förderung.