Darf der Mindestabstand in Sachsen von 300 mm bei PV-Modulen (dachparallele Anordnung, Glas-Glasmodule) unterschritten werden, wenn der Nachbar einverstanden ist bzw. auch Module bis an die Grenze setzen will?
Gibt es einen Mindestabstand zum Dachrand, z. B. die Schräge eines Walmdaches?
Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. Schreibt die zuständige Behörde den Abstand vor, müssen Sie diesen nach § 32 Abs. 5 der Sächsischen Bauordnung einhalten.
Die Vorgaben gelten für den Abstand zu Brandwänden sowie Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind und sollen das Überspringen eines Feuers verhindern. Für den Abstand zum Dachrand gibt es keine weiteren Vorgaben.