Es geht um den Einbau einer Sonderverglasung bei neuen Fenstern im Bestand. Wo kann ich nachlesen, welche technischen Normen und Bedingungen die Sonderverglasung erfüllen muss, damit bei der Förderung der U-Wert von 1,1 erlaubt wird?
In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt definiert:
Zudem müssen einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren die Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser aufweisen (siehe BEG-EM TMA 1.1).