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Expertenrat

Gibt es eine Ausnahme von der 1. BImSchV, wenn wir unser Haus ohnehin verkaufen wollen?

Frage von Karl N. am 14.01.2024 

Da wir den Verkauf unseres Hauses planen, haben wir die Sanierung unserer alten Holz-/Erdölheizung hinausgezögert und würden dies auch noch gerne bis zum Ende der Heizperiode tun.

Im Laufe des Jahres ist zudem ein Anschluss an ein Fernwärmenetz geplant.
Daher würden wir gerne dem neuen Hausbesitzer die Entscheidung überlassen, welche Heizung er einbauen möchte bzw. ob er sich an das Fernwärmenetz anschließen möchte.

Leider erfüllt jedoch unsere alte Heizung nicht die Anforderungen an den CO-Gehalt. Ist es möglich, noch für ein paar Monate eine Ausnahmegenehmigung (aufgrund der geschilderten Umstände) zu beantragen bzw. wie sollte man da vorgehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich gelten die Vorgaben der 1. BImSchV, die bei Nichteinhaltung der Kennwerte Maßnahmen (Reparatur, Austausch etc.) erforderlich machen. Ob in diesem Fall eine Ausnahme möglich ist, kann nur der zuständige Bezirks-Schornsteinfegermeister beurteilen. Wir empfehlen daher, diesen zu kontaktieren.

Ist keine Ausnahme möglich, könnten Sie auch eine provisorische Heizung (mobile Heizzentrale) anschließen, um die Zeit bis zum Verkauf zu überbrücken. Da das Haus dann jedoch über keine funktionierende Heizung verfügt, sinken der Wert und die Attraktivität für potenzielle Käufer.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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