Darf ich nachfragen, wo das steht: "Ausnahmen von der Dämmpflicht sind vorgesehen für alle Dächer, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind."?
Ich finde es nicht im GEG, aber das Gesetz ist lang und Ihre Aussage ist sicherlich richtig.
Den Hinweis finden Sie in Anlage 7 zum GEG unter der Tabelle. Hier heißt es unter Punkt 5: "Werden Maßnahmen nach den Nummern 5b, 5c, 6b, 6c oder 6e ausgeführt, müssen die dort genannten Anforderungen nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist." Die Nummern 5b und 5c betreffen dabei Dachflächen sowie Decken und Wände gegen unbeheizte Dachräume im Falle einer Sanierung. Bauen Sie diese Bauteile komplett neu auf (Aufstockung, Abriss und Neubau etc.), gelten die GEG-Anforderungen jedoch nach wie vor.