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Expertenrat

Müssen wir die ölbetriebene Luftheizung nach 30 Jahren per Gesetz austauschen?

Frage von Robert B. am 21.12.2021 

In unserem Haus ist eine Warmluftheizung, die mit Öl betrieben wird, Baujahr 2002, installiert.
1. Muss die Anlage dann ab 2032 ersetzt werden?
2. Kann die Lebensdauer der Anlage durch Einbau eines anderen Brenners vor 2025 verlängert werden, wenn die Warmlufttechnik beibehalten wird?

Hinweis: Das Haus steht in Bad Saulgau (Oberschwaben) und die Heizung verbraucht ca. 1.500 l Öl/Durchschnittswinter) für ein frei stehendes 140 qm großes EFH am Hang (ist dem Südwestwind ausgesetzt). Der Heizung wurde vom Heizungsbauer bescheinigt, dass sie sehr sparsam ist.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert den Austausch von Heizkesseln nach 30 Jahren im Betrieb. Ein Heizkessel ist dabei ein aus Kessel und Brenner bestehender Wärmeerzeuger, der dazu dient, die durch die Verbrennung freigesetzte Wärme an einen Wärmeträger zu übertragen.

Handelt es sich in Ihrem Fall um einen direkt beheizten Warmlufterzeuger, der einfach beschrieben aus Gehäuse, Ventilator, Wärmeübertrager und Ölbrenner besteht, trifft die Definition des GEG nicht zu und Sie sind vermutlich nicht zum Austausch verpflichtet.

Da die Behörden unterschiedlich mit den Vorgaben des GEG umgehen können, erhalten Sie eine rechtssichere Antwort leider nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.

Ob sich die Lebensdauer der Anlage durch einen neuen Brenner verlängern lässt, können wir aus der Ferne leider nicht beurteilen. Denn dazu sind Informationen zum Gesamtzustand der Technik nötig. Eine Antwort bekommen Sie daher nur von einem Heizungsbauer aus Ihrer Region. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass Sie die Anlage mit neuem Brenner weiter betreiben können, wenn sie sonst intakt ist.


Kommentare

Robert B.

Vielen Dank für ihre ausführliche Antwort, die leider zunächst in meinen Junkmailordner geriet.

Unsere Warmluftheizung besteht tatsächlich aus einem Brenner, der Luft erwärmt, die mit einem Ventilator verteilt wird. 

Das Haus wurde 1960 mit einer Warmluftheizung gebaut, die 2002 ersetzt wurde. Leider steht unser Haus in Baden-Württemberg. Da könnte es noch Zoff mit den Behörden geben, wenn dort die Gesetze nach alternativen Methoden ausgelegt werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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