Expertenrat

Die Elektroheizung in der Mietwohnung fällt immer wieder aus. Gibt es eine Austauschpflicht?

Frage von Gabriele P. am 08.11.2019 

Ich bin Mieterin und habe eine wichtige Frage: Im Haus befindet sich eine Heizanlage, die per Strom die Heizung erwärmen soll. Der "Brenner" ist Baujahr 1970. Der Ausfall in den Wintermonaten: fast 1x im Monat eine Woche. Der Vermieter wohnt an einem anderen Ort. Wir Mieter (2 Familien) sind gezwungen, per Heizlüfter das Wohnen einigermaßen zu ermöglichen. Gilt die Austauschpflicht auch für Elektroheizungen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein. Eine Austauschpflicht für Elektroheizungen gibt es nicht. Die EnEV bezieht sich in § 10 lediglich auf Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe. Allerdings muss ihr Vermieter sicherstellen, dass Ihnen die Wohnung nutzbar und warm zur Verfügung steht. So müssen sich die Wohnräume im Winter auf mindestens 20 Grad Celsius aufheizen lassen. Ist das nicht der Fall, steht Ihnen unter Umständen eine Mietminderung zu. Wichtig: Handeln Sie hier nicht voreilig. Wir empfehlen Ihnen, den Sachverhalt mit einem Experten des Mieterschutzbundes zu besprechen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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