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Expertenrat

Können wir den BAFA-Antrag nach der Auszahlung noch korrigieren lassen?

Frage von Tina N. am 22.03.2023 

Unsere Energieberaterin hat uns falsch beraten. Sie hat den Antrag bei dem BAFA über die Höchstsumme hinaus insgesamt mit 140.000 Euro gestellt. Dieser wurde genehmigt und gestern ausgezahlt. Uns ist jetzt aufgefallen, dass wir einen Teil der nicht geförderten Summe in der Einkommensteuererklärung hätten angeben können. Durch den Antrag ist dieses nicht mehr möglich, Kumulierung ist ja verboten. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten doch noch den Antrag zu ändern oder Ähnliches?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen wir Ihnen daher den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA, die Sie unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.


Außerdem können Sie das Thema mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin abstimmen, um eventuell eine Lösung zu finden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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