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Expertenrat

Bekomme ich den Wärmepumpen-Bonus für natürliche Kältemittel nachträglich?

Frage von V. N. am 20.06.2023 

Ich habe die Förderung für eine Wärmepumpe beantragt. Diese wurde auch bewilligt - nur leider die 5 % Bonus nicht, obwohl sie R290 als Kältemittel hat. Leider erreiche ich niemand bei der BAFA - habe die schon 3x angeschrieben. Meine Frage wäre jetzt, ob man die 5 % nachträglich noch bekommt, wenn der Kunde die Rechnung einreicht?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Laut BAFA werden die 5 Prozent Extra-Zuschuss bei der Bewilligung im Zuwendungsbescheid berücksichtigt, wenn die gewählte Anlage den Bedingungen für den Kältemittel-Bonus (Einsatz eines natürlichen Kältemittels) entspricht. Erfolgt das nicht, handelte es sich vermutlich um einen Fehler und Sie haben bis zu vier Wochen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids Zeit, Widerspruch einzulegen. Das erledigen Sie mit einem formlos unterschriebenen Schreiben über den Upload-Bereich des BAFA-Portals.


Prüfen Sie dazu auch noch einmal die im Antrag angegebene Bezeichnung der Wärmepumpe. In der Liste förderbarer Wärmepumpen vom BAFA sollte das natürliche Kältemittel dabei hinterlegt sein. Ist das nicht der Fall, senden Sie die Herstellerunterlagen an das BAFA. Aus diesen muss der Einsatz natürlicher Kältemittel hervorgehen, um den Nachweis zu erbringen.


Für allgemeine Rückfragen empfehlen wir Ihnen das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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