Wir haben die Sanierung eines Wohnhauses am Laufen. Unser Energieberater hat uns die Förderanträge mit Datum vom 29.07.2022 (Fenster) und 08.08.2022 Heizung beantragt. Wir haben den Fensterantrag gelöscht und jetzt der Schock - die BAFA hat unseren Heizungsantrag auf 15.08.2022 datiert, somit anstatt 30.000€ nur noch 12.000 € Förderung. Gibt es eine Chance, die 30.000 € zu bekommen? Hafter der Energieberater für falsche Antragsstellung?
Sie haben beide Förderanträge in der Übergangszeit zwischen 28. Juli und 14. August 2022 gestellt. In dieser Zeit durfte pro Antragsteller jedoch nur ein Förderantrag eingereicht werden. Auch wenn Sie einen der Anträge stornieren, lässt sich die Reihenfolge nicht mehr beeinflussen. Das heißt: Der Antrag auf Heizungsförderung bleibt der Zweite, den Sie zu dieser Zeit nicht hätten stellen dürfen. Um den Antrag dennoch zu bearbeiten, hat das BAFA diesen auf den 16.08.2022 datiert - den ersten Tag nach der Übergangsfrist. An diesem galten dann bereits die neuen Förderkonditionen.
Ändern lässt sich das nachträglich nicht mehr. Eine verbindliche Auskunft zur Frage der Haftbarkeit erhalten Sie nur von einem Experten für Bau- oder Vertragsrecht.