Das BAFA hat mich angeschrieben, weil es eine Überschneidung mit der KFW gibt. Folgende Situation: Auf der Hausnummer 29 steht ein Gebäude, welches mit BAFA saniert wird - Antrag vom 09.01.2023, VN 25.09.2023. Davor wurde schon die Heizung erneuert.
Mein Bruder hat nun auf dem Grundstück ein Haus mit KFW gebaut - Baugenehmigung März 2022, KFW Bestätigung Antrag Dezember 2021.
Dazu wurde das Grundstück dann natürlich auch geteilt, ich glaube im Februar 2022 in Hausnummer 29 (Das BAFA-Gebäude), 29a (leer), 29b (das KFW-Gebäude).
Jetzt hat der natürlich auf den ganzen Anträgen (KFW, Baugenehmigung) usw. noch Hausnummer 29 stehen, weil es ja noch keine neuen Hausnummern gab.
Ist das jetzt ein großes Problem, wo mein BAFA-Antrag wegen seinem KFW-Antrag abgelehnt wird? Wie rechtfertige ich mich? Womit muss ich rechnen?
Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall den Kontakt zum Fördergeber. Lassen Sie sowohl bei der KfW-Förderung als auch bei der BAFA-Förderung die Adresse des jeweiligen Gebäudes anpassen, sollte sich das Problem auflösen. Eine Doppelförderung besteht nicht, da es sich um unterschiedliche Bauherren und Bauvorhaben handelt.
Die Sachbearbeiter des BAFA erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite. Bei der KfW erreichen Sie Ansprechpartner über die kostenfreie Rufnummer 0800 539 9002.