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Expertenrat

Bekommen wir als GbR den Bonus zur Heizungsförderung?

Frage von Horst K. am 01.02.2024 

Wir besitzen als GbR ein Mehrfamilienhaus. 2 Etagen sind der alleine Wohnsitz der jeweiligen Gesellschafter der GbR, die dritte Wohnung wird von der GbR vermietet. Qualifizieren wir uns damit für den Geschwindigkeitsbonus, um die zentrale Heizung des Hauses zu sanieren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ist die GBR im Grundbuch eingetragen, können wir Ihnen die Frage aktuell nicht mit Gewissheit beantworten, da zusätzliche Merkblätter und Informationen der Fördergeber bisher nicht veröffentlicht wurden.

Bei WEGs mit mehreren Eigentümern stellt die WEG zunächst einen gemeinsamen Antrag auf die Heizungsförderung, der die Basis-Förderung und optional den Wärmepumpen- oder Biomasse-Bonus beinhaltet. Anschließend kann jeder selbstnutzende Eigentümer zusätzlich einen weiteren Antrag über die Bonus-Förderung für seine Wohneinheit stellen.

Möglich ist, dass Sie in diesem Fall genauso vorgehen können. Eine verbindliche Antwort dazu bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung durch die Sachbearbeiter der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter Rufnummer 0800 / 539 9010.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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