Ich erwarte dieses Jahr die 15%ige BAFA-Zahlung für einen Balkontüren-Austausch. Kann ich trotz dieser Förderung 85 % der Lohnkosten als Handwerkerleistung gem. § 35 a von der Einkommensteuer absetzen?
Das ist leider nicht möglich. Denn die BAFA-Förderung ist ausdrücklich nicht mit der steuerlichen Förderung kombinierbar. In der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 8.6: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ausgeschlossen."
Handelt es sich um eine vermietete Immobilie, können Sie die über die Förderung hinaus anfallenden Kosten jedoch als Ausgaben geltend machen.