Kann der KfW-Wohngebäudekredit 261 mit der Steuerermäßigung nach § 35c kombiniert werden?
Zur Erreichung einer Effizienzhausstufe sollen Dach, Fassade und Fenster erneuert werden. Die Gesamtinvestition übersteigt die maximale Kreditsumme. Können dann beispielsweise die neuen Fenster steuerlich geltend gemacht werden, wenn diese eben nicht von der Kreditsumme abgedeckt sind?
Sofern Sie die Kosten eindeutig einem der beiden Programme zuweisen, können Sie beide bei der Sanierung in Anspruch nehmen.
In der BEG-WG-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach den §§ 35a und 35c des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde. Bei Durchführung mehrerer unterschiedlicher Maßnahmen kann jedoch eine Förderung nach dieser Richtlinie für einzelne Maßnahmen mit der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung für einzelne andere Maßnahmen kombiniert werden."