Ich habe die BAFA 2023 Förderung storniert und dies innerhalb des ersten Monats nach Zuwendungsbescheid getan, gilt dann auch die 6 monatige Sperrfrist? Würde diese dann auch für die KfW 2024 Förderung gelten?
Auch dann, wenn Sie die Förderung innerhalb der Widerspruchsfrist stornieren, ist die Sperrfrist im Falle einer erneuten Antragstellung für identische Maßnahmen einzuhalten. Das gilt auch beim Wechsel von 2023 auf 2024 sowie ab 2024 - eventuelle Änderungen sind uns hier aktuell nicht bekannt.