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Expertenrat

Unser Bewilligungszeitraum ist bereits abgelaufen. Bekommen wir die Zuschuss-Förderung für den Hausbau dennoch?

Frage von Rebecca L. am 03.11.2023 

Mein Mann und ich haben im Oktober 2021 die KfW 461 Förderung für unseren Hausbau bewilligt bekommen. Leider waren wir uns nicht im Klaren darüber, dass es einen Bewilligungszeitraum gibt, der bereits im Oktober 2023 geendet hat. Wir hatten den Termin April 2024 im Kopf, der als Frist für den Nachweis der Durchführung prominent hinterlegt ist. Nun ist unser Hausbau im Oktober erst zu 80 % abgeschlossen, im Februar sind wir voraussichtlich fertig.

Mit großem Schrecken haben wir nun festgestellt, dass der Bewilligungszeitraum schon abgelaufen ist. Unser Energieeffizienz-Berater hat uns beruhigt, dass wir den Zuschuss trotzdem bekommen, wenn wir den Nachweis der Durchführung bis April bringen. Wie sehen Sie das, gibt es hier Erfahrungen? Gibt es etwas, das wir im Moment tun können?

Vielen Dank für Ihre Beratung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall gelten die Regelungen aus dem Punkt 9.4.2 der BEG-WG-Richtlinie. Hier heißt es: "Ein Kredit wird nur befristet zugesagt. Der Kredit muss innerhalb von zwölf Monaten nach Kreditzusage abgerufen werden (Abruffrist). Diese Frist wird für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ohne gesonderten Antrag um bis zu 24 Monate verlängert." Die Abruffrist kann sogar um weitere zwölf Monate verlängert werden, wenn Sie die Verzögerung nicht selbst zu verantworten haben.

Etwas anders verhält es sich bei der Zuschussförderung: Diese wird nur befristet auf 24 Monate zugesagt. Überschreiten Sie die Frist, müssen Sie vor Ablauf des Bewilligungszeitraums eine Verlängerung beantragen, um keine Mittel zu verlieren.

Wir empfehlen in diesem Fall den Kontakt zur KfW, um die Fragen und Ihre Möglichkeiten individuell zu klären. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9002.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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