x
Expertenrat

Wie bewerte ich die Energieeffizienz eines Hauses zur Aufteilung der CO2-Abgabe?

Frage von Björn A. am 04.01.2023 

Ich habe eine Frage zum Kohlendioxidaufteilungsgesetz zur Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter. Ich habe eine Wohnung vermietet, wie soll ich die Energieeffizienz des Hauses ermitteln? Muss ich dafür einen Energieausweis für das Haus erstellen lassen, worin die Mieterin wohnt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ein Energieausweis ist in diesem Fall nicht erforderlich. Sie entnehmen die Brennstoffemissionen in Kilogramm CO2 aus der Abrechnung vom Versorger. Dieser ist nach § 3 CO2KostAufG dazu verpflichtet, diese anzugeben. Anschließend dividieren Sie den Wert durch die Wohnfläche und erhalten die CO2-Emissionen in Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr. Mit diesem Wert wählen Sie das Aufteilungsverhältnis aus der Tabelle zur Einstufung der Gebäude oder der Wohnungen bei Wohngebäuden im CO2KostAufG. Hier ist abzulesen, welche Anteile der CO2-Kosten Mieter und Vermieter zu tragen haben. Wie hoch die zu verteilenden CO2-Kosten insgesamt ausfallen, können Sie der Abrechnung von Ihrem Versorger entnehmen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

Newsletter-Abo