Ich habe eine Frage zum Kohlendioxidaufteilungsgesetz zur Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter. Ich habe eine Wohnung vermietet, wie soll ich die Energieeffizienz des Hauses ermitteln? Muss ich dafür einen Energieausweis für das Haus erstellen lassen, worin die Mieterin wohnt?
Ein Energieausweis ist in diesem Fall nicht erforderlich. Sie entnehmen die Brennstoffemissionen in Kilogramm CO2 aus der Abrechnung vom Versorger. Dieser ist nach § 3 CO2KostAufG dazu verpflichtet, diese anzugeben. Anschließend dividieren Sie den Wert durch die Wohnfläche und erhalten die CO2-Emissionen in Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr. Mit diesem Wert wählen Sie das Aufteilungsverhältnis aus der Tabelle zur Einstufung der Gebäude oder der Wohnungen bei Wohngebäuden im CO2KostAufG. Hier ist abzulesen, welche Anteile der CO2-Kosten Mieter und Vermieter zu tragen haben. Wie hoch die zu verteilenden CO2-Kosten insgesamt ausfallen, können Sie der Abrechnung von Ihrem Versorger entnehmen.