Wir betreiben als Mieter in unserer Wohnung einen holzgefeuerten Kaminofen. Der Einsatz des Ofens spart reichlich Heizöl. Wie wird der Ofen bei der CO2-Steuer, insbesondere bei der Einordnung in das 10 Stufen Modell der CO2-Steuer behandelt?
Der durch den Ofen gesparte Heizölanteil beieinflusst ja die CO2-Steuerlast zu gunsten des Vermieters, weil die Immobilie ja mit weniger Ölverbrauch als sparsamer eingestuft wird.
Da für Holzöfen bzw. Biomasse keine CO₂-Abgabe zu entrichten ist, gibt es hier nichts zu beachten. Der Ofen wird bei der Ermittlung der angefallenen Kosten nicht direkt berücksichtigt. Eine Berücksichtigung erfolgt allerdings indirekt, da durch den vermiedenen Heizölverbrauch die abgabenpflichtigen CO₂-Emissionen etwas geringer ausfallen.
Das hat zur Folge, dass die Einordnung zur Aufteilung der CO₂-Kosten auf Mieter und Vermieter eher zugunsten des Vermieters ausfällt. Denn ein geringer CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr hat zur Folge, dass ein größerer Teil der Kosten von den Mietern zu zahlen ist.
Allerdings ist zu beachten, dass der absolute Anteil der CO₂-Kosten ebenfalls sinkt und Sie daher nicht wesentlich mehr zahlen dürften als ohne Kamin. Eine Entschädigung oder Ausgleichszahlung ist daher im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) nicht vorgesehen. Entsprechende Regelungen sind uns nicht bekannt.