x
Expertenrat

Kann ich in München eine PV-Anlage mit Abstand von 10 cm zum Nachbarn errichten?

Frage von Stefan Z. am 19.12.2023 

Ich möchte gerne eine PV-Anlage auf meiner Doppelhaushälfte in München errichten, jedoch kann ich nur einen Abstand zur anderen Hälfte von 10 cm sicherstellen. Für den Nachbar ist dies ok. Es werden Glas-Glas Module verbaut. Ist dies aus Brandschutzgründen zulässig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zu beachten ist hier Art. 30 der bayerischen Bauordnung. In diesem heißt es:

"Dachüberstände, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Oberlichte und Solaranlagen sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. 2Von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen

1. mindestens 1,25 m entfernt sein:
a) Dachflächenfenster, Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens 0,30 m über die Bedachung geführt sind, und
b) nicht dachparallel installierte Solaranlagen, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, und

2. mindestens 0,50 m entfernt sein:
a) dachparallel installierte Solaranlagen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind."

Das heißt, aller Voraussicht nach gilt ein Mindestabstand von 50 cm für Ihre Photovoltaikanlage. Wir empfehlen aber, den Sachverhalt mit dem örtlichen Bauamt zu besprechen. Dieses ist letztlich für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich.


Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für PV-Anlagen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Solarthermie

 

Newsletter-Abo