Ich möchte einen Bungalow mit Flachdach Baujahr 1975 kaufen. Bin ich verpflichtet, das Dach innerhalb von 2 Jahren zu dämmen?
Eine gesetzliche Pflicht zur Dachdämmung gibt es nicht. Das GEG schreibt diese nur vor, wenn Sie ohnehin Arbeiten am Dach durchführen.
In § 47 regelt das GEG eine Nachrüstpflicht für oberste Geschossdecken. Laut Definition handelt es sich dabei um die zugängliche Decke beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum. Gibt es eine solche unter dem Dach, müssen Sie dämmen, wenn noch keine Dämmstoffe vorhanden sind. Erfüllt die Decke die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 ist hingegen keine Dämmung nötig. Dafür genügen schon wenige Zentimeter.
Unser Tipp: Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und gibt eine fundierte Auskunft.