Nach der 10-Prozent-Regelung der EnEV 2014 musste nur der sanierte Teil einer Fassade gedämmt werden. Ist diese Maßgabe lt. GEG weiterhin gültig?
Ja, das ist richtig. Nachlesen können Sie das in § 48 des GEG. Hier heißt es: "Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes Außenbauteile im Sinne der Anlage 7 erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, sind diese Maßnahmen so auszuführen, dass die betroffenen Flächen des Außenbauteils die Wärmedurchgangskoeffizienten der Anlage 7 nicht überschreiten."