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Expertenrat

Lässt sich die Dämmung anrechnen, um 15 Prozent EE-Wärme sicherzustellen?

Frage von Klaus S. am 28.02.2024 

Wir haben 2023 eine neue Gasheizung einbauen lassen. Dazu eine Frage zu den geforderten 15 % erneuerbarer Energie. Unser EFH (Baujahr 1999) ist entsprechend den damaligen Vorschriften (BaWü) bereits sehr gut gedämmt. Kann diese Dämmung rückwirkend (mit 10 %) angerechnet werden für diese 15 %?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist nicht nötig. Sofern Sie die Vorgaben des EWärmeG-BW erfüllen, müssen Sie nichts weiter beachten. Die EE-Pflicht aus dem GEG kommt erst seit 2024 zum Tragen. Eine Nachrüstpflicht gibt es aktuell nicht. Würden Sie 2024 eine neue Gasheizung installieren, käme die Gebäudedämmung als Ersatzmaßnahme im Sinne des GEG allerdings nicht mehr infrage.

Geht es Ihnen um die Erfüllung des EWärmeG-BW, kommt baulicher Wärmeschutz als Ersatzmaßnahme infrage. Dabei erfüllen Sie die Vorgaben, wenn die Dämmung 20 Prozent besser ist als gesetzlich gefordert. Eine teilweise Anrechnung ist möglich. Die entsprechende Bestätigung erstellt ein Energieberater aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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