Auf einer betonierten Garage mit 6 PKW-Stellplätzen soll eine extensive Dachbegrünung aufgebracht werden. Die Garage wird belüftet (Zuluftöffnungen in den Toren, drehende Dachlüfter). Der Dachdecker meint, dass das Dach trotz Dachbegrünung mit 6 cm gedämmt werden muss, kann es mir aber nicht erklären.
Wenn, dann halte ich eine unterseitige Dämmung zur Vermeidung von abtropfendem Kondensat für sinnvoll. Die Garagen haben keine Verbindung zu einem Wohngebäude und stehen frei. Eine Fertiggarage hat ja auch keine Dachdämmung.
Handelt es sich um ein unbeheiztes und nicht gekühltes Gebäude, greift das Gebäudeenergiegesetz nicht und Sie haben keine Dämmpflicht. Durch die Zwangsbelüftung sollten Feuchteprobleme ebenfalls ausgeschlossen sein. Eine Dämmung ist daher aller Voraussicht nach nicht erforderlich. Sind Sie nach wie vor unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.
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