Fällt das Dämmen des Sockelbereichs, wo ja oft ein unbeheizter Keller vorliegt, unten den Bereich "Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion"? Wäre die Sockeldämmung im Rahmen einer Fassadendämmung an der thermischen Hülle förderfähig?
Generell fördert der Staat Maßnahmen wie die Dämmung nur an der thermischen Gebäudehülle. Dabei handelt es sich um die Umschließungsflächen beheizter Räume. Dämmen Sie den unbeheizten Keller, wäre das aller Voraussicht nach nicht förderbar. Bei der Sockeldämmung kann das unter Umständen anders gelagert sein. Zum Beispiel dann, wenn Sie die Dämmung von Höhe der Kellerdecke 30 bis 50 cm nach unten ziehen. Denn dann dient die Maßnahme der Reduktion von Wärmebrücken.
Entscheidend dafür, ob Sie für die Sockeldämmung eine Förderung bekommen, sind also immer die örtlichen Gegebenheiten. Ihr Energieberater bewertet diese und entscheidet dann individuell. Sind Sie unsicher, bekommen Sie eine verbindliche Antwort auch von den Fachberatern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontakt-Formular auf der BAFA-Webseite.