Gilt die neue Dämmverordnung auch für Flachdächer?
Vermutlich meinen Sie die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Diese gilt für alle Neu- und Altbauten und für alle Bauteile, also auch für Flachdächer. Im Einzelnen heißt das für Flachdächer: Wird das Flachdach neu gedämmt, muss die Dämmung so dick sein, dass das Dach einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von höchstens 0,20 W/(m² K) erreicht.
Ausgenommen davon sind allerdings Dächer, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind. Es kommt also darauf an, wie alt ihr Haus ist und wann das Dach zuletzt erneuert wurde.