Ich bin Energieberater und erstelle u.a. GEG-Nachweise. Bis wann darf ich mit der DIN 4108 rechnen? Gilt hier das Datum des Bauantrags, der Baugenehmigung oder der Zeitpunkt des Erstellens des GEG-Nachweises?
Nach § 20 GEG können Sie den Primärenergiebedarf für zu errichtende Gebäude bis zum 31. Dezember 2023 nach DIN V 4108-6: 2003-06, geändert durch DIN V 4108-6 Berichtigung 1: 2004-03, in Verbindung mit DIN V 4701-10: 2003-08 ermitteln. Voraussetzung ist, dass das Gebäude nicht gekühlt wird. Wir gehen davon aus, dass dabei das Ausstellungsdatum des Nachweises entscheidend ist.
Da die Länder mit den Vorgaben des GEG teilweise unterschiedlich umgehen, empfehlen wir Ihnen für eine rechtlich verbindliche Auskunft den Kontakt zum jeweils zuständigen Bauamt.