x
Expertenrat

Wann handelt es sich um eine Kumulierung und wie kann ich Förderprogramme kombinieren?

Frage von Andreas M. am 18.05.2023 

Unter Pkt. 1.16 der FAQs der BAFA heißt es: "Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer BEG-Förderung und anderen Förderprogrammen aus öffentlichen Mitteln ist möglich. Für die Kumulierungsgrenze von 60 % sind dabei alle Tilgungszuschüsse und Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu berücksichtigen, mit denen dieselben Kosten gefördert werden. Die Kumulierung bezieht sich dabei auf die sich überschneidenden, in den verschiedenen Förderprogrammen jeweils tatsächlich geförderten Kosten.

Die Kumulierungsgrenze ist auf Grundlage der (im Verwendungsnachweis angegebenen) tatsächlich durch die BEG geförderten Kosten zu ermitteln. Bei einer Überschreitung der Kumulierungsgrenze ist die BEG-Förderung entsprechend soweit zu kürzen, bis die Kumulierungsgrenze von 60 % eingehalten wird.

Wenn durch ein weiteres Förderprogramm nicht die in der BEG zugrunde gelegten Baukosten gefördert werden, liegt keine für die Kumulierungsgrenze relevante Kumulierung vor. Hierzu zählt beispielsweise eine soziale Wohnraumförderung, die über Quadratmeter-Pauschalen primär künftige Mindereinnahmen kompensiert, die aufgrund von Miet- und Belegungsbindungen entstehen."


Meine Frage anhand eines Beispiels:

- Wo liegt die Kumulierungsgrenze bei Gesamtkosten von 800.000 € zur Renovierung von 7 Wohneinheiten. Liegt die Kumulierungsgrenze dann bei 480.000 € oder sind es 60 % von 420.000 € (60.000 € x 7 Wohneinheiten)? Wo liegt die Kumulierungsgrenze wenn ich jedes Jahr einen neuen Antrag über 420.000 € für jede EM stelle? Heizung, Dach, Fenster, Außenfassade.

- Wie wird verfahren, wenn ich ein von einem Landesförderprogramm für soziale Wohnraumförderung, die über Quadratmeter-Pauschalen etc. etwa 500.000 € erhalte. Diese weiterhin ein zinsgünstiges Darlehen sowie einen Tilgungszuschuss von bis 40 % zur Verfügung stellen.

Kann ich dann die Rechnungen, die ich von diesem Geld bezahle, ebenfalls bei der BAFA einreichen, da explizit eine Kumulierung unter Punkt 1.16 ausgeschlossen ist? Oder fällt es dann doch unter Doppelförderung und ich kann nur die Rechnungen, die ich von den 300.000 € Eigenkapital bezahlt habe, einreichen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um eine Doppelförderung handelt es sich, wenn die Förderungen aus verschiedenen Angeboten die gleichen Maßnahmen begünstigen. Im letzten Teil Ihrer Frage handelt es sich daher vermutlich nicht um eine Doppelförderung.

Wenn Sie jedes Jahr einen neuen Antrag stellen, gelten die Kumulierungsgrenzen in der Regel pro Maßnahme. Jede Wohnung ist dabei als eigene Maßnahme zu verstehen.

Insgesamt liegt die Kumulierungsgrenze bei 60 Prozent der tatsächlich vom BEG geförderten Kosten. Beantragen Sie Fördermittel für Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit bzw. 420.000 Euro bei sieben Wohneinheiten, liegt die Kumulierungsgrenze bei 252.000 Euro.

Nutzen Sie verschiedene Förderprogramme für unterschiedliche Kosten, gilt das jedoch nicht. Ein Beispiel: Lassen Sie die Fassadendämmung über "Programm A" fördern, können Sie für die Förderung neuer Fenster ohne Einschränkungen ein anderes Programm nutzen, da die Kosten bei der BEG-Förderung nicht angegeben wurden.

Eine verbindliche Einschätzung erhalten Sie hierzu von Ihrem Energieberater. Dieser muss dem Fördergeber gegenüber bestätigen, dass Sie alle Vorgaben erfüllen. Das schließt das Einhalten der Kumulierungsgrenzen mit ein.


Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.


Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo