Wir haben eine Frage zum EE Bonus bei der Sanierung.
Auf dem Grundstück eins zu sanierenden Gebäudes steht eine Hackschnitzelheizung. Diese versorgt das Nachbargrundstück und dessen Gebäude. Für diese Heizung wurde 2016 ein Antrag bei der BAFA gestellt und gefördert. Nun wir das Gebäude auf dem Grundstück saniert zum KFW Effizienzhaus 55 und an diese bestehende Hackschnitzelheizung nun neu angeschlossen. Kann der BH mit dem Anschluss an diese Heizung den EE Bonus beantragen für das zu sanierende Gebäude?
Wir sehen in diesem Fallen keine Kollidierung mit der Fragestellung zur BEG Förderung FAQ Punkt 5.2, sind uns jedoch nicht sicher in der Auslegung da ja bis jetzt kein Anschluss an eine regenerative Energie oder Einbau einer neuen regenerativen Heizung erfolgt ist und dieses mit den Maßnahmen zum EH erst erfolgt.
Eine Rückmeldung wäre für uns sehr hilfreich.
Die FAQ sind da unserer Meinung nach recht deutlich: "...er [der EE-Bonus] stellt keine Prämie für einen zuvor schon erfolgten Einbau einer EE-Heizung dar." Der Bonus ist nur möglich, wenn die entsprechende Heizung im Rahmen der Sanierung eingebaut wird, nicht aber für schon vorhandene Heizungen. Das gilt umso mehr, als die Hackschnitzelheizung ja schon einmal gefördert wurde.
Der EE-Bonus ersetzt die frühere BAFA-Förderung im MAP-Programm. Dort schon einmal geförderte Heizungen können dann nicht mehr berücksichtigt werden.
Danke für die schnelle Antwort. Nur kurz zu diesem Fall, dass es richtig verstanden ist. Der BH möchte in diesem Falle die alte Förderung der BAFA für die Heizung aus Ende 2020 aufrecht erhalten (ist ja schon genehmigt) und nun das KFW 55 EE noch beantragen. Damit soll die Förderung der alten BAFA und der EE-Bonus kombiniert werden, da es ja auch zwei verschiedene Förderanträge sind?
Geht dieses? Wenn nein, wo kann so was stehen oder diese Aussage abgeleitet werden?
Wäre toll, wenn Sie mir dieses beantworten können. Danke und klasse, dass es diesen Service von Ihnen gibt.
Das funktioniert voraussichtlich nicht, da der EE-Bonus bei der BEG-WG-Förderung die Heizungsförderung ersetzt. Eine Kombination würde zur Doppelförderung führen, die grundsätzlich ausgeschlossen ist. Nachlesen können Sie das unter Punkt 3.16 der FAQ zum BEG.