Wir haben folgenden Sachverhalt: 1 Bestandsgebäude, welches umgebaut wurde und einen neu hergestellten Anbau an das Bestandsgebäude mit einer Zwischentür, sodass man hier von 2 Wohneinheiten lt. Bauantrag sprechen kann.
Das Bestandsgebäude (Wohnung 1) wurde über die BAFA gefördert und der neu hergestellte Anbau (Wohnung 2) wurde über die KFW 55 EE gefördert. Bei der Antragstellung Anfang 2023 bei der BAFA haben wir den Zuschuss für die Wärmepumpe beantragt; diese Rechnungen wurden bei der KfW außen vor gelassen, sodass hier keine Doppelförderung stattfindet von den Rechnungen.
Es handelt sich um eine Wärmepumpe mit einer Leistung von 14 kW, also eine größere, da beide Wohnungen darüber beheizt werden.
Jetzt haben wir bei der BAFA den Verwendungsnachweis eingereicht und diese wollte von der KfW noch den BnD haben, da Sie wie bereits bei der Antragstellung festgestellt haben, dass für die Adresse auch ein KfW-Antrag gestellt wurde.
Das haben wir ebenfalls hochgeladen bei der BAFA. Jetzt kam ein 2. Schreiben, worin die BAFA schreibt, dass die EE-Klasse bei der KfW zurückgezahlt werden muss, da diese nicht bei der KfW geltend gemacht werden dürfte, wenn der Einbau einer EE-Heizung über die BAFA gefördert werden soll lt. Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude vom 07.12.2021.
Ist diese EE-Klasse wirklich bei der KfW zurückzuzahlen, da wir bei der KfW keine Kosten von der Wärmepumpe geltend gemacht haben, sondern nur bei der BAFA, aber die Wärmepumpe wird trotzdem für den Anbau verwendet, sodass die Voraussetzungen doch für die EE-Klasse beim Anbau erfüllt sind?
In diesem Fall haben die Fördergeber leider recht und die EE-Klasse kommt nicht infrage. Denn dazu müsste die Heizungstechnik, die zum Erreichen der EE-Klasse führt (hier die Wärmepumpe), Bestandteil der Förderung sein. Hintergrund ist, dass die KfW mit dem Bonus der EE-Klasse die Umweltheizung fördert. Da Sie für diese bereits BAFA-Fördermittel bekommen haben, handelt es sich um eine nicht erlaubte Doppelförderung.
Einem Energieberater hätte das im Zuge der Antragstellung auffallen müssen, wenn er in die BAFA- und die KfW-Förderung involviert war.