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Expertenrat

Gibt es eine Vereinfachung für die Erfüllung der Solarpflicht, wenn nur eine Person im Haus lebt?

Frage von B. K. am 07.07.2023 

Ein Einfamilienhaus wird nur von einer Person bewohnt. Gelten dafür auch die gleichen Regeln? Die Solarfläche müsste bei 150 qm (x ,0,07) ja bei über 10 qm liegen, um das Gesetz zu erfüllen. Das macht doch wärmetechnisch überhaupt keinen Sinn mehr. Gibt es für Einzelbewohner nicht eine vereinfachte Regelung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie können eine Ausnahme beantragen, wenn die Einhaltung der Anforderungen nicht möglich ist oder wegen besonderer Umstände zu einer unzumutbaren Belastung führen würde (§ 19 EWärmeG). Ansprechpartner ist hier die untere Baurechtsbehörde.

Alternativ zur Solaranlage können Sie auch eine Photovoltaikanlage mit mindestens 0,02 Kilowatt peak pro Quadratmeter Wohnfläche installieren. Außerdem ist es möglich, einen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen und die neue Gasheizung mit mindestens 10 Prozent Biomethan zu betreiben.

Weitere Informationen zu Inhalten und Erfüllungsoptionen geben wir im Beitrag "Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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