Frage von Saad R. am 24.02.2021 Wer darf Energieausweise ausstellen? Muss das jemand sein, der eine Ausbildung als Energieberater hat? Oder dürfen zum Beispiel auch Ingenieure mit entsprechendem Schwerpunkt im Studium Energieausweise erstellen ohne eine Fortbildung als Energieberater?
Antwort von ENERGIE-FACHBERATER
Energieausweise dürfen auch Fachleute ohne "Energieberater-Ausbildung" ausstellen. Nachlesen können Sie das in § 88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ausstellungsberechtigt sind demnach Personen:
- die nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind
- die einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bsp. Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik) haben
- die zur Eintragung in die Handwerksrolle in einem zulassungspflichtigen Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbe oder im Schornsteinfegerhandwerk berechtigt sind
- die im zulassungsfreien Handwerk einen Meistertitel erworben haben
- die durch ihre Ausbildung ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Meistertitel selbständig ausüben dürfen
- die staatlich anerkannte Techniker sind und entsprechende Ausbildungsschwerpunkte hatten
Wichtig ist außerdem ein Studiums- oder Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens (alternativ zwei Jahre Berufserfahrung), eine zusätzliche Schulung oder das Vorliegen einer öffentlichen Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ein Sachgebiet im Bereich des energiesparenden Bauens.