Gilt immer noch der Grundsatz "Ohne funktionierende Heizung (abhängig von der Schwere des Defekts), lässt sich der Ausweis nicht berechnen. In diesem Fall können Sie das Haus als unbeheizt und unbewohnt verkaufen. Die EnEV gilt dann nicht und ein Energieausweis ist nicht erforderlich."
Wir möchten ein Haus verkaufen, deren alte Heizung schon komplett demontiert wurde, d.h. bei Verkauf ist das Gebäude ungeheizt und verfügt nur über eine s.g. Notheizung.
Das GEG und die Pflicht zum Heizungstausch gelten nur für beheizte Gebäude (siehe § 1 GEG). Ist keine Heizung vorhanden, müssen Sie daher auch keinen Energieausweis ausstellen.
Ob die bestehende Anlage als Heizung gilt, entscheidet in diesem Fall die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland.