Ich möchte eine 74-m²-Wohnung in einem Denkmalhaus kaufen und in den Unterlagen steht, dass ein Energieausweis nicht nötig sei. Was bedeutet das? Das Haus wurde 1909 gebaut und 2001/2002 saniert.
Ein Energieausweis ist grundsätzlich bei jedem Verkauf oder jeder Vermietung von Immobilien Pflicht, um Interessenten, Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand des Gebäudes zu informieren.
Eine Ausnahme gilt für Gebäude unter Denkmalschutz. Für diese ist der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung keine Pflicht. Nachlesen können Sie das in § 79 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Weitere Informationen zum Thema geben wir in der Rubrik "Energieausweis".