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Expertenrat

Benötige ich einen Energieausweis für ein Ferienhaus, wenn der Käufer das Gebäude ganzjährig nutzen möchte?

Frage von Frank D. am 01.02.2024 

Wir besitzen ein Ferienhaus, das über eine Vermietungsagentur vermietet wird. Die Nutzung ist dabei weniger als 4 Monate. Das Haus soll nun verkauft werden. Der neue Eigentümer möchte es jedoch ständig nutzen. Brauche ich als derzeitiger Eigentümer einen Energieausweis beim Verkauf?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Durch die aktuelle Nutzung ist das Gebäude nicht vom GEG betroffen. Ein Energieausweis ist daher unserer Ansicht nach nicht erforderlich (siehe § 2 GEG).

Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie in diesem Fall jedoch nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. Denn die Länder gehen mit den Vorgaben des GEG teilweise unterschiedlich um.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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