Es soll eine Immobilie mit Keller und zwei Etagen (EG + 1. OG) mit jeweils 50 qm vermietet werden. Im Erdgeschoss befindet sich eine Gewerbe- und im Obergeschoss eine Wohnfläche. Alle Etagen (auch der Keller) sind so miteinander verbunden, dass diese nur gemeinsam vermietet werden können. Daher existieren auch keine getrennten Zähler (ölbefeuert über eine Feuerstätte). Der Jahres-Primärenergiebedarf für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude wird jeweils auf Grundlage einer anderen DIN berechnet. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist jedoch leider weder eine strickte Trennung der Flächen noch der Verbrauchsdaten möglich.
Jetzt zu den Fragen: Was soll ich machen? 1. Brauche ich einen Energieausweis? 2. Welchen Energieausweis benötige ich?
Nach § 22 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung sind gemischt genutzte Gebäude einzeln zu betrachten, wenn sich Teile eines Wohngebäudes hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und diese einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen. Das heißt, es sind theoretisch zwei Energieausweise nötig.
Wurde der Bauantrag für das Gebäude vor dem 01. November 1977 gestellt, ist dabei ein Ausweis auf Grundlage des Energiebedarfs zu erstellen. Für neuere Gebäude und Häuser, die durch einen besseren Baustandard oder eine energetische Sanierung bereits die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 einhalten, reicht ein günstiger Verbrauchsausweis.
Sicherheit erhalten Sie durch eine Vor-Ort-Begutachtung von einem Energieberater. Diesen finden Sie zum Beispiel über unsere Energieberater-Suche.