Wir sollen ein Haus verkaufen, welches nur mit einem Ölradiator beheizt wird. Für Warmwasser gibt es einen Elektroboiler. Früher hatte das Haus Nachtspeicheröfen, welche aber schon ausgebaut wurden. Braucht dieses Haus einen Energieausweis? Wenn ja, wie und wer erstellt dazu einen Energieausweis?
Gilt das Haus als beheizt, fällt es in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und Sie benötigen einen Energieausweis. Welcher Ausweis dabei erforderlich ist, hängt von der Größe, dem Alter und dem energetischen Zustand des Gebäudes ab. Einen Überblick geben wir im Beitrag "Wann braucht man welchen Energieausweis?". Die Ausstellung übernimmt dabei ein Energieberater aus Ihrer Region.
Wurde die eigentliche Heizung demontiert und es befindet sich nur noch ein einzelner Ölradiator (eventuell zur Frostfreihaltung) im Haus, ist eher nicht davon auszugehen, dass es sich um ein beheiztes Gebäude handelt. Sie können das Objekt daher voraussichtlich als unbeheizt verkaufen - in diesem Fall wäre kein Energieausweis nötig.
Eine rechtlich verbindliche Antwort erhalten Sie hier jedoch nur nach einer individuellen Prüfung von einem Energieberater oder der für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.