Ich möchte ein seit 12 Jahren unbewohntes Haus (Wohn- und Geschäftsgebäude) verkaufen. Es kommt eine Wohnung rein. Es gibt keine funktionierende Heizung mehr. Die Anlage ist komplett zerfroren. Also nicht beheizbar. Muss ich einen Energieausweis für den Verkauf vorlegen?
Verkaufen Sie das Haus als unbeheizte Immobilie, ist vermutlich kein Energieausweis nötig. Denn die EnEV greift nur bei Gebäuden, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Eine rechtssichere Auskunft kann Ihnen in diesem Fall nur die Vollzugsbehörde aus Ihrem Bundesland geben.