Mehrfamilienhaus mit 11 Einheiten und 8 Eigentümern. 10 Wohnungen haben Gasetagenheizung, die 11. Wohnung, bestehend aus zwei Etagen hat Zentralölheizung. Kann bei unterschiedlichen Heizarten ein Energieausweis erstellt werden? Was ist dazu erforderlich und wie lange hat die Hausverwaltung dafür Zeit? Eine Wohnung soll zeitnah verkauft werden.
Energieausweise sind in aller Regel für das gesamte Gebäude auszustellen. Das gilt auch dann, wenn unterschiedliche Wärmeerzeuger installiert sind. Abhängig von Art, Zustand und Alter des Gebäudes benötigen Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Ersterer basiert auf den Abrechnungsdaten dreier aufeinander folgender Jahre. Der Bedarfsausweis ist mit einer detaillierten Berechnung zu erstellen.
Einen Energiebedarfsausweis benötigen Sie dabei immer dann, wenn ein Gebäude weniger als fünf Wohneinheiten hat und der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde. Sind mehr Wohnungen vorhanden, ist das Gebäude neuer oder erfüllt es durch eine bereits durchgeführte Sanierung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 haben Sie Wahlfreiheit und können auch einen einfachen Verbrauchsausweis ausstellen.
Weitere Informationen zu diesem Thema geben wir im Beitrag "Energieausweis"