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Expertenrat

Benötige ich einen Energieausweis für den Verkauf eines Hauses aus dem Jahr 2020?

Frage von Vadim  S. am 25.02.2021 

Ist für den Verkauf eines Hauses mit Baujahr 2020 ein Energieausweis notwendig, wenn es noch nicht komplett fertiggestellt ist? Das Gebäude war noch nicht bewohnt. Sämtliche Dämmmaßnahmen und Außenarbeiten wie Putz sind abgeschlossen und die Heizung ist auch fertig installiert, allerdings noch nicht in Betrieb genommen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Energieausweise sind für alle Gebäude auszustellen, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden (§ 2 GEG). Nach § 80 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Ausweise auf Basis der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes zu erstellen und unverzüglich nach dessen Fertigstellung auszustellen. Die Pflicht betrifft Bauherren auch dann, wenn diese nicht gleichzeitig Eigentümer sind. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass ein Energieausweis Pflicht ist. Ob die eingebaute aber noch nicht in Betrieb genommene Heizung hier als Ausnahme zu werten ist, kann nur die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland entscheiden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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