Ist für den Verkauf eines Hauses mit Baujahr 2020 ein Energieausweis notwendig, wenn es noch nicht komplett fertiggestellt ist? Das Gebäude war noch nicht bewohnt. Sämtliche Dämmmaßnahmen und Außenarbeiten wie Putz sind abgeschlossen und die Heizung ist auch fertig installiert, allerdings noch nicht in Betrieb genommen.
Energieausweise sind für alle Gebäude auszustellen, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden (§ 2 GEG). Nach § 80 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Ausweise auf Basis der energetischen Eigenschaften des fertiggestellten Gebäudes zu erstellen und unverzüglich nach dessen Fertigstellung auszustellen. Die Pflicht betrifft Bauherren auch dann, wenn diese nicht gleichzeitig Eigentümer sind. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass ein Energieausweis Pflicht ist. Ob die eingebaute aber noch nicht in Betrieb genommene Heizung hier als Ausnahme zu werten ist, kann nur die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland entscheiden.