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Expertenrat

Ich muss die bereits gedämmte Fassade teilweise neu verputzen. Greift die Dämmpflicht der EnEV dabei?

Frage von Uwe H. am 29.05.2019 

Ich habe an meinem Reihenendhaus ein ca. 30 Jahre altes WDVS mit einer Stärke von 8 cm aus EPS. An verschiedenen Stellen haben sich trotz Armierung kleinere Risse und auch größere Abplatzungen entwickelt. Ich möchte den Putz gerne sanieren. Der Eingriff bezieht sich nur auf den Putz. Überschreite ich mit den Sanierungsmaßnahmen die 10 % und muss somit die EnEV einhalten, beziehungsweise von 8 cm auf beispielsweise 14 cm WDVS erhöhen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unabhängig von der betroffenen Fläche greift die EnEV in Ihrem Fall nicht, wenn die Bauteile bereits den energiesparrechtlichen Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 entsprechen. Mit dem angegebenen Baujahr und der vorhandenen Dämmung dürfte das der Fall sein und Sie müssen vermutlich nicht dämmen. 

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