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Expertenrat

Gelten die Vorgaben für die Dämmung aus der EnEV auch bei einem Ferienhaus?

Frage von Marc-Oliver L. am 05.11.2014 

Bzgl. einer etwaigen Dämmpflicht bei einer Erneuerung der Dachdeckung habe ich eine Frage. Folgende Situation: Altbau, errichtet ca. 1958/59. Ausschließlich eigene Nutzung als Ferienhaus, ansonsten leerstehend/unbewohnt. Einfachster Standard, keinerlei Dämmung von Wänden, Kellerdecke, Dach oder oberstem Geschoss. Fensterrahmen aus Holz, Einfachverglasung. KEINE Zentralheizung, stattdessen im Wohnzimmer ein offener Kamin, im Bad ein Heizlüfter, bei Bedarf ein elektrischer Radiator und in einem Raum ein Ofen für kleine Holzscheite oder Briketts oder Kohleneier. Nun MUSS die Dachdeckung erneuert werden und wir erhalten unterschiedliche Auskünfte, ob das Dach gedämmt werden muss oder nicht. Angesichts unseres Nutzungsverhaltens wird sich der Mehrpreis einer Dämmung nie amortisieren können, sodass wir auf diese Mehrausgaben gerne verzichten würden. Auch stellt sich uns die Frage, wie das Gebäude als ganzes es "verkraftet", wenn das Dach plötzlich hochgedämmt ist, der Rest aber "in der Steinzeit" verharrt. Ob das der Baubiologie zuträglich ist oder ob wir uns dann Schimmel oder andere Probleme ins Haus holen? Wie ist die rechtliche Lage zum Thema Dämmung? Greift hier vllt. irgendeine Ausnahme? Können Sie uns hierzu wohl bitte eine Antwort / Handlungsempfehlung geben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Am Anfang der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind in §1 Zweck und Anwendungsbereich geregelt. In Absatz 3 heißt es dazu "Mit Ausnahme der §§ 12 und 13 gilt diese Verordnung nicht für … 8. Wohngebäude, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind …“

Da Sie Ihr Haus lediglich als Ferienhaus nutzen, nehmen wir an, dass die Nutzungsdauer weniger als vier Monate jährlich beträgt. In diesem Fall müssen Sie die Dämmvorgaben der EnEV 2014 nicht erfüllen.

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