x
Expertenrat

Ich möchte das Haus auf meinen Sohn übertragen. Muss dieser nach EnEV nun aufwendig sanieren?

Frage von Hermann P. am 13.05.2020 

Ich bin 76 und denke an die Übergabe meines Hauses an meinen Sohn. Hausbau begonnen 1965 durch meinen Vater. Von mir übernommen und aufgestockt 1985. Hat jetzt ca. 250 qm Wohnfläche und eine Ölheizung - Kessel von 1999 25 KW und Brenner von 2016. Ziegelbauweise 36 cm Hohlloch. Keller 30 cm Betonstein gemauert, oberste Geschoßdecke isoliert mit Styropor 12 cm. Muss bei Übergabe an meinen Sohn die Energieeinsparverordnung berücksichtigt werden. Muss er (was er befürchtet) einen enormen Aufwand betreiben? Wer kann mir eine sichere Auskunft geben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein, in Ihrem Fall stehen vermutlich keine aufwendigen Sanierungsarbeiten an. Bei einem Eigentümerwechsel von Ein- und Zweifamilienhäusern treten durch die EnEV eine Reihe von Nachrüstpflichten in Kraft. Diese betreffen mindestens 30 Jahre alte Heizkessel, ungedämmte Dachböden und ungedämmte Rohrleitungen im Haus. Ihrer Schilderung entnehmen wir, dass der Kessel noch nicht von der Austauschpflicht betroffen und der Dachboden bereits ausreichend stark gedämmt ist. Eventuell müssen Sie warmgehende Leitungen in unbeheizten Räumen isolieren. Diese Maßnahme ist aber vergleichsweise günstig und mit entsprechend hohen Einsparungen verbunden.

Sonstige Modernisierungspflichten greifen erst dann, wenn Sie das Haus sanieren. Wer zum Beispiel mehr als 10 Prozent des alten Putzes abschlägt und durch eine neue Putzschicht aufbringt, muss die betroffenen Stellen dämmen. Ähnliches gilt für Fenster, Dachflächen und andere Außenbauteile des Gebäudes.

Eine rechtssichere Auskunft bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste oder der EnEV-Stelle in Ihrem Bundesland.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

Newsletter-Abo