Ich plane ein nicht beheiztes Treppenhaus als Vorbau. Ist da trotzdem der Wärmeschutznachweis zu machen für die Baugenehmigung oder wie wird das gehandhabt?
Die Energieeinsparverordnung gilt grundsätzlich nur für beheizte oder gekühlte Gebäude. In Ihrem Fall findet die Verordnung keine Anwendung. Ein Wärmeschutznachweis ist daher vermutlich nicht erforderlich. Welche Informationen erforderlich sind, erfahren Sie vom zuständigen Bauamt.