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Expertenrat

Müssen Erben das Haus sanieren, obwohl sie bereits seit 2002 darin leben?

Frage von Christian G. am 12.12.2021 

Zwei Kinder erben ein Einfamilienhaus von der Mutter. Diese lebte seit 2005 im Pflegeheim. Eines der Kinder bewohnte das Haus bereits vor 2002 durchgängig bis zum Erbfall. Müssen die Kinder das Haus trotzdem energetisch nachrüsten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im beschriebenen Fall greift die Sanierungspflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz aller Voraussicht nach. Die Ausnahme würde nur dann gelten, wenn einer von beiden das Haus seit mindestens Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt. Da die Länder mit den Vorgaben im GEG unterschiedlich umgehen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zur entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland, die Ihnen eine rechtsverbindliche Antwort geben kann.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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