Zwei Kinder erben ein Einfamilienhaus von der Mutter. Diese lebte seit 2005 im Pflegeheim. Eines der Kinder bewohnte das Haus bereits vor 2002 durchgängig bis zum Erbfall. Müssen die Kinder das Haus trotzdem energetisch nachrüsten?
Im beschriebenen Fall greift die Sanierungspflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz aller Voraussicht nach. Die Ausnahme würde nur dann gelten, wenn einer von beiden das Haus seit mindestens Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt. Da die Länder mit den Vorgaben im GEG unterschiedlich umgehen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zur entsprechenden Stelle in Ihrem Bundesland, die Ihnen eine rechtsverbindliche Antwort geben kann.