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Expertenrat

Bekomme ich den Ergänzungskredit auch für die Dämmung, wenn ich eine Heizungsförderung bestätigt bekommen habe?

Frage von Sebastian G. am 17.03.2024 

Kann der KfW-Ergänzungskredit, der zu einer BAFA-Heizungstauschförderung beantragt wurde, auch für andere Kosten der Haussanierung verwendet werden? Z. B. Dämmung Dach, Wände, Kellerdecke oder neue Fenster?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der förderfähigen Ausgaben des zugrunde liegenden Zuwendungsbescheides des BAFA ermittelt. Um Kosten für Dämmarbeiten anrechnen zu können, ist unserer Auffassung nach also eine entsprechende Förderzusage vom BAFA bzw. von der KfW nötig.

Nur dann, wenn für dasselbe Investitionsobjekt beides vorliegt, können Sie die förderfähigen Kosten und förderfähige Ausgaben aus beiden Förderungen für die Ermittlung des Kreditbetrags addieren. Eine individuelle Auskunft bekommen Sie von den Sachbearbeitern der KfW, nachdem diese den Fall geprüft haben. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9002.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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