Kann der KfW-Ergänzungskredit, der zu einer BAFA-Heizungstauschförderung beantragt wurde, auch für andere Kosten der Haussanierung verwendet werden? Z. B. Dämmung Dach, Wände, Kellerdecke oder neue Fenster?
Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der förderfähigen Ausgaben des zugrunde liegenden Zuwendungsbescheides des BAFA ermittelt. Um Kosten für Dämmarbeiten anrechnen zu können, ist unserer Auffassung nach also eine entsprechende Förderzusage vom BAFA bzw. von der KfW nötig.
Nur dann, wenn für dasselbe Investitionsobjekt beides vorliegt, können Sie die förderfähigen Kosten und förderfähige Ausgaben aus beiden Förderungen für die Ermittlung des Kreditbetrags addieren. Eine individuelle Auskunft bekommen Sie von den Sachbearbeitern der KfW, nachdem diese den Fall geprüft haben. Ansprechpartner erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9002.